Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir bieten euch eine unkomplizierte Autovermietung. In diesem Rahmen stellen wir folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen auf. Hier eine Zusammenfassung: Es ist ein gültiger Führerausweis vorzuweisen, für Absagen gibt es eine Frist, sonst können Kosten verrechnet werden. Das Fahrzeug muss vollgetankt zurückgebracht werden und jegliche Bussen fallen zu Lasten der Mieter/in. Schäden am Fahrzeug fallen zu lasten der Mietpersonen, in Form eines Selbstbehalts. Wir bitten euch die AGBs genau durchzulesen.
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Allgemeine Mietbestimmungen
Der/die Fahrer/in besitzt einen gültigen, unbefristeten Führerausweis bis 3,5t. Die gefahrene Kilometerzahl wird im Logbuch des Autos durch den/die Mieter/in eingetragen. Der/ die Mieter/in verpflichtet sich allgemein verantwortungsvoll nach gutem Glauben mit dem Mitfahrzeug umzugehen. Mietabsagen, müssen bei Transportfahrzeugen, mindestens zwei Tage vor abgemachtem Mietzeitraum erfolgen, sonst wird pauschal 80CHF am Tag trotzdem verrechnet. Bei Personenwagen gilt dasselbe mit einer Pauschale von 50CHF. Speziell wenn ein Personenwagen für einen längeren Zeitraum, wie Ferien, gemietet wird, muss die Absage spätestens 2 Wochen vor dem abgemachten Mietzeitraum erfolgen, ansonsten, kann die Hälfte des abgemachten Mietpreises verrechnet werden.
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Der/die Mieter/in bringt das gemietete Fahrzeug am am Ende der Mietung vollgetankt zum abgemachten Ort zurück. Falls dies nicht getan wird, kann der Mehraufwand dem Mieter verrechnet werden, da ein Arbeitsaufwand entsteht.
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Schäden am Fahrzeug
Jegliche Schäden am Fahrzeug die während der Mietdauer entstanden sind, werden dem Vermieter gemeldet. Falschtanken und Schlüsselverlust gelten als Schadenfall. Bei selbstverschuldeten Schäden, am Fahrzeug, hat der/die Mieter/in einen Selbstbehalt von 1000CHF pro Schadenfall/ pro Fahrzeug, zu zahlen. Allgemein werden alle zusätzlichen Kosten, die sonst noch durch den Schaden entstehen vom Mieter übernommen.
Ist der Schaden nicht selbstverschuldet und es kam durch eine dritte Partei zum Schaden, steht es in der Verantwortung der Mieter, die Kontaktdaten der Schuldigen Person/en mit dem Europäischen Unfallprotokoll, vor Ort, (unterschrieben) festzuhalten. Bei Regress durch die Versicherung, ist der/die Mieter/in, verantwortlich und haftbar.
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Bussen und Vergehen
Jegliche Vergehen oder Ordnungsbussen, wie Geschwindigkeitsüberschreitung oder Falschparken, Überladen, Gefahrengut usw. fallen zu Lasten des/der Fahrer/in und müssen von dieser Person übernommen werden. Wenn die Busse nicht direkt beglichen werden kann und zum Vermieter geschickt wird, fallen für den/ die Fahrer/in eine Bearbeitungsgebühr von 40CHF an, welche dem Vermieter mitsamt der Bussgebühr gezahlt werden müssen.